Eine Steuererklärung erfasst die steuerlich relevanten Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres. Das Finanzamt berechnet daraus die endgültige Einkommensteuer und verrechnet sie mit der bereits gezahlten Lohnsteuer oder den geleisteten Vorauszahlungen.
Wie funktioniert eine Steuererklärung Schritt für Schritt?
Eine Steuererklärung ist die jährliche Abrechnung zwischen einer steuerpflichtigen Person und dem Finanzamt. Arbeitnehmer zahlen bereits während des Jahres Lohnsteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehält und an die Finanzverwaltung überweist. Diese Beträge beruhen jedoch auf pauschalen Annahmen und berücksichtigen nicht automatisch alle persönlichen Ausgaben. In der Steuererklärung werden deshalb die tatsächlichen Einkünfte, beruflichen Kosten, Vorsorgeaufwendungen und weitere steuerlich relevante Angaben für ein Kalenderjahr zusammengestellt. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslohn, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Renten oder Kapitalvermögen. Gleichzeitig können bestimmte Aufwendungen eingetragen werden, die das zu versteuernde Einkommen oder unmittelbar die Steuerlast mindern. Nach der Übermittlung prüft das Finanzamt die Angaben und stellt fest, ob bereits zu viel oder zu wenig Einkommensteuer gezahlt wurde.
Am Anfang werden alle benötigten Unterlagen gesammelt und den passenden Bereichen der Steuererklärung zugeordnet. Anschließend erfolgt die Eingabe über Mein ELSTER, eine Steuersoftware oder mithilfe eines Steuerberaters beziehungsweise Lohnsteuerhilfevereins. Viele Daten liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor. Dazu zählen unter anderem die Lohnsteuerbescheinigung, Rentenleistungen sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Trotzdem müssen die vorausgefüllten Angaben kontrolliert und persönliche Ausgaben ergänzt werden. Nach der elektronischen Abgabe erhält das Finanzamt die Erklärung und kann bei Unklarheiten weitere Nachweise verlangen. Ist die Prüfung abgeschlossen, wird ein Steuerbescheid erstellt. Wurde im Laufe des Jahres zu viel Steuer gezahlt, überweist das Finanzamt eine Erstattung. Waren die Abzüge oder Vorauszahlungen zu niedrig, kann eine Nachzahlung entstehen.
Wichtige Schritte bei der Steuererklärung
- Zunächst werden sämtliche Einkünfte und bereits gezahlten Steuerbeträge eines Kalenderjahres erfasst.
- Danach werden berufliche und private Aufwendungen den steuerlich vorgesehenen Bereichen zugeordnet.
- Die fertige Erklärung wird überprüft und elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt.
- Nach der Bearbeitung folgt der Steuerbescheid mit einer Erstattung, Nachzahlung oder einem ausgeglichenen Ergebnis.
Vorteile einer Steuererklärung

- Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann vom Finanzamt erstattet werden.
- Beruflich verursachte Ausgaben können die steuerliche Belastung senken.
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden individuell berücksichtigt.
- Bestimmte Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können die Steuer direkt reduzieren.
- Steuerlich anerkannte Verluste können mit Einkünften verrechnet oder in andere Jahre übertragen werden.
Nachteile einer Steuererklärung

- Das Sammeln und Sortieren der erforderlichen Unterlagen benötigt Zeit.
- Falsche oder unvollständige Angaben können Rückfragen des Finanzamts auslösen.
- Bei zu niedrigen Vorauszahlungen oder zusätzlichen Einkünften kann eine Nachzahlung entstehen.
- Komplexe Einkommensverhältnisse können eine kostenpflichtige steuerliche Beratung erforderlich machen.
Welche Angaben gehören in die Steuererklärung?
Der Umfang einer Steuererklärung richtet sich nach den persönlichen Einkommensverhältnissen. Arbeitnehmer tragen ihren Arbeitslohn in die Anlage N ein und können dort auch beruflich veranlasste Werbungskosten angeben. Selbstständige und Gewerbetreibende müssen zusätzlich ihren steuerlichen Gewinn erklären. Einnahmen aus Vermietung gehören in die Anlage V, während bestimmte Kapitalerträge in der Anlage KAP erfasst werden.

Darüber hinaus können Beiträge zu Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer, Betreuungskosten und weitere Sonderausgaben berücksichtigt werden. Auch außergewöhnliche Belastungen wie bestimmte Krankheits-, Pflege- oder Unterhaltskosten können steuerlich relevant sein. Nicht jede Ausgabe führt jedoch automatisch zu einer geringeren Steuer. Einige Kosten werden nur oberhalb gesetzlicher Grenzen berücksichtigt, während andere bereits durch Pauschbeträge abgedeckt sind.
Welche Unterlagen werden für die Steuererklärung benötigt?
Zu den wichtigsten Unterlagen gehört die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Hinzu kommen Nachweise über Versicherungsbeiträge, Spenden, berufliche Anschaffungen, Fortbildungen, Fahrtkosten und gegebenenfalls Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Vermieter benötigen außerdem Abrechnungen über Mieteinnahmen, Nebenkosten, Reparaturen und Finanzierungskosten. Selbstständige und Gewerbetreibende müssen ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nachvollziehbar erfassen. Belege werden normalerweise nicht automatisch zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. Sie müssen jedoch aufbewahrt und auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden können. Für eine digitale Ordnung lassen sich Rechnungen und Quittungen fotografieren oder einscannen. Entscheidend ist, dass die Ausgaben eindeutig nachgewiesen und ihrem beruflichen, betrieblichen oder begünstigten privaten Zweck zugeordnet werden können.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Arbeitnehmer ist automatisch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Eine Pflicht kann unter anderem bestehen, wenn gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wurde oder neben dem Arbeitslohn weitere steuerpflichtige Einkünfte oberhalb der gesetzlichen Grenze vorhanden waren. Auch der Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld kann eine Erklärung erforderlich machen. Weitere mögliche Gründe sind eingetragene Freibeträge oder bestimmte Steuerklassenkombinationen bei Ehepaaren. Selbstständige, Gewerbetreibende und viele Personen mit Einkünften aus Vermietung müssen regelmäßig eine Steuererklärung abgeben. Unabhängig davon kann das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordern. Eine solche Aufforderung ist verbindlich und enthält normalerweise eine konkrete Frist.
Häufige Verwechslungen bei steuerlichen Ausgaben
Bei der Steuererklärung werden verschiedene Arten abzugsfähiger Kosten häufig miteinander verwechselt. Entscheidend ist nicht nur die Höhe einer Ausgabe, sondern vor allem ihr wirtschaftlicher Zusammenhang. Berufliche Kosten werden anders behandelt als private Vorsorgeaufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen. Auch Betriebsausgaben und Werbungskosten verfolgen einen ähnlichen Zweck, gelten aber für unterschiedliche Einkunftsarten. Eine falsche Zuordnung kann dazu führen, dass das Finanzamt weitere Angaben verlangt oder den Abzug nicht berücksichtigt.

- Werbungskosten: Ausgaben, die durch eine nichtselbstständige berufliche Tätigkeit verursacht werden, etwa Fahrtkosten oder Arbeitsmittel.
- Betriebsausgaben: Kosten, die unmittelbar mit einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit zusammenhängen.
- Sonderausgaben: Gesetzlich begünstigte private Aufwendungen wie Vorsorgebeiträge, Spenden oder Kirchensteuer.
- Außergewöhnliche Belastungen: Unvermeidbare private Aufwendungen, die deutlich über den üblichen Lebenshaltungskosten liegen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Begünstigte Arbeitsleistungen, die im privaten Haushalt oder auf dem dazugehörenden Grundstück erbracht werden.
Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Arbeitnehmer ohne Abgabepflicht können freiwillig eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das kann sich besonders bei hohen beruflichen Ausgaben lohnen. Typische Beispiele sind lange Arbeitswege, ein beruflich bedingter Umzug, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel oder Zeiten ohne Beschäftigung. Auch ein Arbeitgeberwechsel, eine Heirat oder schwankende monatliche Einkommen können dazu führen, dass während des Jahres zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Weitere Erstattungsmöglichkeiten können sich durch Spenden, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen ergeben. Für eine freiwillige Steuererklärung gilt grundsätzlich eine vierjährige Festsetzungsfrist. Eine freiwillige Erklärung für das Steuerjahr 2022 kann daher regelmäßig noch bis zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt eingehen.
Wie berechnet das Finanzamt die Einkommensteuer?
Das Finanzamt ermittelt zunächst die Einkünfte aus den verschiedenen steuerlichen Einkunftsarten. Von den Einnahmen werden die jeweils zulässigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen. Anschließend werden weitere gesetzliche Abzüge berücksichtigt, darunter bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen, auf das der geltende Einkommensteuertarif angewendet wird.

Von der berechneten Einkommensteuer werden bereits gezahlte Beträge abgezogen. Bei Arbeitnehmern handelt es sich dabei überwiegend um die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer. Selbstständige und Vermieter können Einkommensteuervorauszahlungen geleistet haben. Übersteigen die Vorauszahlungen die festgesetzte Steuer, entsteht eine Erstattung. Liegen sie darunter, setzt das Finanzamt eine Nachzahlung fest.
Was steht im Steuerbescheid?
Der Steuerbescheid enthält die Berechnung des Finanzamts und zugleich das verbindliche Ergebnis des Besteuerungsverfahrens. Aufgeführt werden unter anderem die berücksichtigten Einkünfte, Abzüge, Freibeträge und außerdem bereits gezahlten Steuern. Daraus ergibt sich schließlich die Höhe der Erstattung oder Nachzahlung. Besonders wichtig sind zudem die Erläuterungen am Ende des Bescheids. Dort nennt das Finanzamt häufig, welche Angaben abweichend beurteilt oder welche Ausgaben nicht anerkannt wurden. Der Bescheid sollte deshalb sorgfältig mit der zuvor übermittelten Steuererklärung verglichen werden. Eine Erstattung wird normalerweise auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Eine festgesetzte Nachzahlung muss hingegen innerhalb der im Bescheid genannten Frist beglichen werden.
Was ist bei einem falschen Steuerbescheid zu tun?
Enthält der Steuerbescheid fehlerhafte Werte oder wurden geltend gemachte Ausgaben nicht berücksichtigt, kann Einspruch eingelegt werden. Die gesetzliche Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids. Der Einspruch kann schriftlich, elektronisch über ELSTER oder alternativ zur Niederschrift beim Finanzamt eingereicht werden. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, gegen welchen Bescheid sich der Einspruch richtet. Eine ausführliche Begründung kann grundsätzlich nachgereicht werden, sofern der Einspruch rechtzeitig eingegangen ist. Durch einen Einspruch wird eine festgesetzte Nachzahlung jedoch nicht automatisch aufgeschoben. Soll die Zahlung bis zur Entscheidung ausgesetzt werden, ist zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erforderlich.

Die richtige Steuersoftware finden
Die Wahl der richtigen Steuererklärungssoftware hängt vor allem von der persönlichen Situation ab: Wer nur ein einfaches Angestelltenverhältnis hat, kommt oft schon mit einer schlanken App wie Taxfix oder der kostenlosen ELSTER-Lösung des Finanzamts gut zurecht. Bei komplexeren Fällen – etwa mit Vermietungseinkünften, selbstständiger Tätigkeit oder mehreren Einkunftsarten – lohnt sich hingegen der Griff zu umfangreicheren Programmen wie WISO Steuer oder Taxman, denn diese führen Schritt für Schritt durch alle relevanten Themen und helfen außerdem dabei, keine Werbungskosten oder Sonderausgaben zu übersehen. Preislich bewegen sich die meisten Anbieter zwischen 15 und 46 Euro pro Steuerjahr, wobei viele Programme eine kostenlose Testversion anbieten und man zudem oft erst beim tatsächlichen Absenden der Erklärung ans Finanzamt zahlen muss. Für das Steuerjahr 2025 endet die reguläre Abgabefrist ohne Steuerberatung am 31. Juli 2026 – daher ist dies ein guter Anlass, sich rechtzeitig für die passende Software zu entscheiden.
| # | Software | Typ | Preis (ca.) | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| 1 | WISO Steuer | Desktop/Online/App | ~46 € | Großer Funktionsumfang, auch für komplexere Steuerfälle geeignet |
| 2 | Tax 2026 | Desktop/Online | ~22 € | Bis zu fünf Steuererklärungen, zusätzliche Profi-Angebote verfügbar |
| 3 | Lexware QuickSteuer Deluxe | Desktop | ~15–25 € | Mehrere Steuererklärungen pro Jahr möglich |
| 4 | smartsteuer | Online | ab ~15 € | Browserbasierte Lösung für einfache und umfangreichere Fälle |
| 5 | SteuerSparErklärung | Desktop (PC/Mac) | je nach Version | Bewährte Steuersoftware mit verschiedenen Produktvarianten |
| 6 | Taxman | Desktop (Windows) | ~20–40 € | Editionen für Selbstständige, Rentner und Vermieter verfügbar |
| 7 | Taxfix | App/Online | pro Erklärung | Geführte Steuererklärung für vergleichsweise unkomplizierte Fälle |
| 8 | CHECK24 Steuer | App/Online | kostenlos | Digitale Steuererklärung für überschaubare und weitere unterstützte Fälle |
| 9 | Finanzguru | Finanz-App | kostenlos/Premium | Finanzassistent zur Verwaltung und Vorbereitung finanzieller Daten |
| 10 | ELSTER | Online (offiziell) | kostenlos | Offizielles Onlineportal der deutschen Finanzverwaltung |
FAQ zu Steuererklärung

- Wie funktioniert eine Steuererklärung einfach erklärt?
- Einnahmen, gezahlte Steuern und abzugsfähige Ausgaben werden erfasst und vom Finanzamt zur endgültigen Einkommensteuer verrechnet.
- Welche Unterlagen braucht man für die Steuererklärung?
- Benötigt werden vor allem Einkommensnachweise sowie Unterlagen zu Versicherungen, Werbungskosten, Spenden und weiteren steuerlich relevanten Ausgaben.
- Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
- Eine Abgabepflicht kann bei zusätzlichen Einkünften, Lohnersatzleistungen, mehreren Arbeitgebern oder einer Aufforderung des Finanzamts bestehen.
- Was kann bei der Steuererklärung abgesetzt werden?
- Je nach Situation kommen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmte haushaltsnahe Aufwendungen infrage.
- Wann entsteht eine Steuernachzahlung?
- Eine Nachzahlung entsteht, wenn die bereits gezahlte Lohnsteuer oder die Vorauszahlungen niedriger als die endgültige Steuer sind.
- Wie lange dauert die Bearbeitung beim Finanzamt?
- Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung des Finanzamts, dem Abgabezeitpunkt und der Komplexität der Erklärung ab.
- Was passiert bei Fehlern im Steuerbescheid?
- Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden.
Nützliche Quellen
Bundesministerium der Finanzen: Lohnt sich eine Steuererklärung?
ELSTER: Mein ELSTER für Privatpersonen
Verbraucherzentrale: Wer eine Steuererklärung abgeben muss
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 355 Abgabenordnung zur Einspruchsfrist
